Hier finden Sie Informationen zum Beförderungsentgelt gemäß der Taxentarifordnung des Landkreises Teltow-Fläming:
§3 Beförderungsentgelte
(1) Das Beförderungsentgelt setzt sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Kilometerpreis, dem Preis für Wartezeiten und Zuschlägen.
a) Der Grundpreis ist eine Einschaltgebühr in Form einer Pauschale, die mit dem Zustandekommen des Beförderungsvertrages entsteht und zwar unabhängig von der zurückgelegten Strecke.
b) Der Kilometerpreis ist streckenabhängig und gliedert sich in Tarifstufen T 1 bis T 5. Er wird in Schaltstufen von jeweils 0,20 € im Fahrpreisanzeiger geschaltet.
c) Der Wartezeittarif ist ein Zeitpreis, der während der Inanspruchnahme der Taxe z.B. durch verkehrsbedingtes Warten entsteht.
(2) Folgende Entgelte sind innerhalb des Pflichtfahrgebietes anzuwenden:
Tarifstufe | Charakter des Tarifs und der Fahrt dieser Stufe | Entgelt |
Grundpreis | Einschaltgebühr in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr | 3,50€ 4,00€ |
T1 | Anfahrten als Leerfahrt in der Zeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr – pro Kilometer | 1,00€ |
T2 | Rundfahrten werktags in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr – pro Kilometer | 1,10€ |
T3 | Rundfahrten an Sonn- und Feiertagen ganztägig oder werktags in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr – pro Kilometer | 1,20€ |
T4 | Zielfahrten < 3 Kilometer in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr – pro Kilometer Zielfahrten > 3 Kilometer in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr – pro Kilometer | 2,40€ 2,20€ |
T5 | Zielfahrten < 3 Kilometer in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr – pro Kilometer Zielfahrten > 3 Kilometer in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr – pro Kilometer | 2,60€ 2,40€ |
Wartezeit | pro Minute |
|
Zuschläge | Großraumtaxe: ab dem fünften bis zum achten Fahrgast – pro Person | 2,00€ |
Hund oder Kleintier | 0,50€ | |
unentgeltlich sind zu befördern - Gepäck, Blindenhunde, Rollstühle und Kinderwagen |
(3) Wird eine bestellte Fahrt nicht in Anspruch genommen, obwohl das Taxi am vereinbarten Einsteigeort erschienen ist, so ist der durch die Anfahrt entstandene Fahrpreis zu entrichten.